Mehrere sich günstig auswirkende Effekte ermöglichen dem Gemeinderat Schwyz, die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2022 um 30 % zu senken. Auch mit den geringeren Einnahmen kann die Gemeinde Schwyz die für die nächsten Jahre geplanten Investitionen, Erneuerungen und Betriebskosten ihrer Abwasseranlagen finanzieren.
Der Gemeinderat Schwyz hat entschieden, ab dem 1. Januar 2022 die Gebühren im Abwasserbereich um 30 % zu senken. Die bisherigen Gebührenansätze gelten seit dem 1. Januar 2017. Damals mussten die Gebühren angehoben werden. Konkret gesenkt werden die wiederkehrenden Benützungsgebühren der Abwasseranlagen. Dies geschieht auf der Basis des Reglements über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Schwyz. Nicht von der Gebührensenkung betroffen ist jedoch die einmalige Anschlussgebühr.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Tarife in Franken (exkl. MwSt.):
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bisher |
neu |
Grundgebühr je Wohnung |
71.25 |
49.88 |
Grundgebühr Gewerbe, Dienstleistung, Handel,
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118.13 |
82.69 |
Gebühr für Strassen und Plätze (m2) |
0.71 |
0.50 |
Mengengebühr pro m3 Frischwasser |
2.15 |
1.51 |
Zuschlag für stark verschmutztes Abwasser
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2.34 |
1.64 |
